Häufige Fragen


In den Beratungsgesprächen mit Angehörigen werden uns regelmäßig Fragen gestellt. Viele davon wiederholen sich und sind für uns ein Zeichen von Unwissenheit in diesem doch natürlichen Bereich der Menschen. Wir haben für Sie hier häufig gestellte Fragen aufgelistet, in der Hoffnung, dass Sie die Antwort finden, die Sie suchen. Unabhängig davon beantworten wir Ihre Fragen natürlich auch persönlich im Gespräch. Machen Sie sich doch einfach eine Notiz und fragen Sie.

Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen. Die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich einen Grundsatzbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Einzelheiten zu besprechen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Nürnberg oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb eines Familiengrabes in Köln kann leicht ein Unterschied von 13.000 Euro entstehen. Ein persönliches Gespräch mit uns hilft Ihnen, einen genauen Kostenrahmen zu schaffen. Pauschalangebote, die im Internet regelmäßig auftauchen, sind meist reine Lockangebote und entpuppen sich, sobald individuelle Wünsche entstehen, als regelrechte Qualitätskathastrophen, die am Ende teurer sind als jedes vor Ort ansässige Bestattungsunternehmen.

Selbstverständlich. Wie bei anderen größeren Ausgaben besteht auch bei uns die Möglichkeit, eine Bestattung zu finanzieren.

bis zu 3 Monaten – 0,5 %
bis zu 6 Monaten – 1,5 %
bis zu 9 Monaten – 2,5 %
bis zu 12 Monaten – 3 %

Der gesamte Finanzierungsrahmen darf 5.000 Euro und 12 Monate nicht übersteigen.

Die Finanzierung erstreckt sich ausschließlich auf die Kosten des Bestattungshauses Kraft.

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine finanziell gesicherte Bestattungsvorsorge besteht und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt der Gemeinde eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird in der Regel die schlichteste und wirtschaftlichste Form der Bestattung aus Sicht der Gemeinde gewählt. Meist ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem pflegefreien und anonymen Grab. Können später bestattungspflichtige Angehörige ausfindig gemacht werden, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt/Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme oder Bestattungskostenbeihilfe stellen. Die Sozialämter sind dann grundsätzlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse der Angehörigen und des Erblassers abgeschlossen ist. Oft halten sich Sozialämter jedoch nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungsamt, also die Gemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird oder bis der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selbst zu übernehmen. Ist die Prüfung der Vermögensverhältnisse, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, ortsübliche, Bestattung. Ist die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld schlussendlich kommen soll.

Nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld nicht aus, springen in der Regel. die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber hierfür vorsieht, wesentlich geringer, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Zusammengefasst: Der Staat will nicht verantworten, dass eine Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät. Die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern aber durchaus zugemutet werden.

Grundsätzlich ja. Man hat nur Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist nur möglich, wenn dort bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem man mit beigesetzt werden kann oder wenn ein Friedhof es aus freier Entscheidung erlaubt, weil er zum Beispiel zu viele freie Flächen hat. In den meisten Fällen ergeben sich jedoch dann sogenannte Auswärtigenzuschläge, die bis zu 100% der städtischen Gebühren höher sein können.

Nein. Für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige bei uns oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum erhält von uns eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter eine Provision, die aber ohnehin schon im Anzeigenpreis enthalten ist. Ganz egal, wo sie aufgegeben wird. Mit dem Blumenschmuck verhält es sich ähnlich. Hier erhält unser Bestattungshaus jedoch keine Provision. Sie allein dürfen bestimmen, wo wir Ihren Blumenschmuck bestellen.

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes. Sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. In Baden-Württemberg jedoch mindestens 15 Jahre und kann bis auf 50 Jahre festgelegt werden. Durch Bodengutachten werden die Ruhezeiten festgelegt. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe nach dem Strafgesetzbuch. Für Urnen gilt die selbe Regelung. Auf den meisten Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.

Ist die Ruhefrist erloschen, haben die Angehörigen in der Regel. die Möglichkeit das Grab für eine weitere Nutzungszeit zu pachten, es sei denn, es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Person und Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von jemand anderem erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine und ggf. Urnen in der gleichen Grabstelle tiefer beigesetzt. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem Friedhof.

Nein. In Deutschland gibt es den Bestattungszwang und Friedhofszwang. Beide sind aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist außerdem, die Sicherung eines würdigen Umgangs mit sterblichen Überresten.

Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein entfernt verwandter Erbe wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern und dieses pflegen.
Ähnlich ist es auch mit anderen Bestattungsformen wie der Diamantbestattung. Diese ist eine Umgehung deutscher Gesetze und streng genommen müsste der Diamant bei der Einfuhr nach Deutschland auf dem Friedhof beigesetzt werden, da er aus Teilen menschlicher Überreste besteht und damit bestattungspflichtig ist.
Mit viel Geduld und finanziellen Mitteln, kann man jedoch versuchen seinen Garten zum Friedhof umwidmen zu lassen. Unzählige Gutachten über Entwässerung und Bodenbeschaffenheit bis hin zu langwierigen Genehmigungsverfahren sind allerdings nötig um einen eigenen Friedhof betreiben zu dürfen.

Nein. In der Tiefe eines Grabes finden sich keine Würmer mehr. Maden werden oft mit Würmern verwechselt und sie sind eigentlich Fliegenlarven, die durch Fliegeneier auf den Körper kommen. Der Mensch hat zu Lebzeiten unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die er keine Nahrung verdauen könnte. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Bakterien ihn von innen zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse – zu Deutsch Selbstauflösung.

Nein. Die Toten- oder Leichenstarre, die sogenannte Rigor mortis, ist zu vergleichen mit einem Muskelkrampf. Der körpereigene Stoff ATP wird nach dem Tod mangels Sauerstoffzufuhr nicht mehr produziert und die Muskeln verhärten. Dies führt nach einigen Stunden zu einer Starre, die nach etwa 24 Stunden wieder abnimmt, wenn die feinen Muskelfasern sich durch Autolyse langsam beginnen zu zersetzen. Die vorhandene Rigor Mortis kann, wie bei einem normalen Krampf auch, durch langsames Dehnen oder Massage gelöst werden. Medikamente können teilweise verhindern, dass eine Totenstarre gebildet wird.

Durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gehört auch das Zahngold Verstorbener zur Totenasche und muss somit zwingend mitbeigesetzt werden.

Nein, das Trennen der Asche wird bereits im Bestattungsgesetz untersagt. Es gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit. Dieser Grundsatz wird mit dem vorgenannten Urteil des BGH noch einmal unterstrichen. Das Abfüllen von Asche ist rechtswidrig.

Ein Sarg aus Pappe oder ähnlichen Materialien wird oft als besonders günstig und umweltfreundlich angepriesen. Allerdings gibt es kaum etwas umweltfreundlicheres als einen Sarg aus heimischem Holz. Holz ist im natürlichen Zustand grundsätzlich CO2-neutral, da bei der Kremation nur so viel Kohlenstoff freigesetzt wird, wie der Baum in seinem Leben eingespeichert hat. Der Preis ist ebenfalls nicht so günstig wie er in den Medien kommuniziert wird, denn ein unbehandelter Fichtensarg ist oft noch günstiger. Problematisch wird es bei der Einäscherung, da viele Krematorien die Annahme von Pappsärgen aus Kostengründen verweigern. Bei der Kremation wird der Holzsarg mit dem Verstorbenen in den bereits heißen Ofen eingebracht und das verbrennende Holz liefert dabei einen Großteil der nötigen Energie. Ein Pappsarg zerfällt innerhalb kürzester Zeit und erzeugt dabei keine Temperatur die für die Einäscherung benötigt wird und das Krematorium muss Energie zuführen. Die Umweltfreundlichkeit wäre dann schnell nicht mehr gewährleistet. Daneben entstehen zusätzliche Kosten, die bei einer Zunahme von Pappsärgen zu einer Neukalkulation und Erhöhung der Einäscherungsgebühren führen würde. Mehr Nachteile finden sind auch beim Transport von Verstorbenen, wenn Feuchtigkeit in das Material eindringt verliert Pappe ihre Festigkeit und verformt sich. Im Klimabereich des Bestattungshauses geschieht mit dem Pappsarg Gleiches. Die Vorteile, wie eine einfachere und kostengünstigere Lagerung, wiegen leider geringer als die Nachteile, daher bieten wir diese Sargart in unserem Unternehmen nicht an. In Ländern, wie den USA ist der Pappsarg fester Bestandteil der Bestattungskultur. Es darf aber kein Vergleich zwischen dem Feuerbestattungsprozess dort und dem in Deutschland verglichen werden. Ein großer Teil der Krematorien dort würde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unverzüglich geschlossen werden.

Nein. Bei der Einäscherung wird immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in die Brennkammer gefahren. Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (bei Etagenöfen) oder durch Abziehen nach hinten (bei Flachbettöfen) weiter transportiert. Erst dann wird ein weiterer Verstorbener in die Brennkammer eingebracht. Durch diese Vorgänge kann eine Aschenvermischung nicht stattfinden. Zusätzlich befindet sich im Sarg ein Schamottstein mit der einmaligen Einäscherungsnummer, die der Verstorbene bei seiner Anlieferung erhält. Dieser durchläuft den gesamten Prozess und wird mit der Asche beigesetzt. So ist die Identität des Verstorbenen bis ins Grab gesichert.

Nein. Bei Einäscherungstemperaturen von etwa 850° Celsius verbrennen im Krematorium alle Gewebe- und Holzteile. Der Sarg liefert lediglich zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur nicht brennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der nicht brennbare Knochenkalk. Die Metallbestandteile werden mit Hilfe eines Magneten der Asche entnommen. Zur Beisetzung finden sich in der Urne also ausschließlich noch die nichtbrennbaren Knochenkalkreste des Verstorbenen.

Ja die gibt es. Wir bieten Ihnen hierfür das Modell der sogenannten Bestattungsvorsorge an. Diese kann für sich selber oder für dritte Personen erstellt werden. Ein Teil ist die Festlegung der Bestattungsform, der konkreten Wünsche für die Trauerfeier und die Aufnahme der Daten für die spätere Beurkundung. Ein weiterer Teil ist die finanzielle Absicherung der Bestattung durch einen außenstehenden Treuhänder, der die Sicherung der Vorsorgesumme gewährleistet und vor Dritten schützt. Hier ist zu beachten, dass der Vorsorge eine konkrete Kostenaufstellung des Bestatters über sämtliche Bestattungskosten zugrunde liegt, um auch eine fundierte Absicherung im Todesfall zu gewährleisten.

  • Unverzüglich einen Arzt verständigen. Er stellt die Todesbescheinigungen aus, ohne die nichts weiter unternommen werden darf. Tritt der Tod im Krankenhaus ein geht dies automatisch.

  • Informieren Sie gleich im Anschluss an den Arzt das Bestattungshaus Kraft unter 0 75 72/21 07 oder 0174/740540. Sie erhalten nun schon wesentliche Informationen über den weiteren Ablauf.“

  • Haustiere des Verstorbenen versorgen.

  • Überführung des Verstorbenen veranlassen (übernehmen wir für Sie)

  • Sterbeurkunden beim Standesamt erstellen lassen (übernehmen wir für Sie)

  • Terminfestlegung für die Trauerfeier bei Stadt, Gemeinde oder Kirche (übernehmen wir für Sie)

  • Wenn nötig, ein Grab bei Stadt, Gemeinde oder Kirche erwerben (übernehmen wir für Sie)

  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier organisieren (übernehmen wir für Sie)

  • Dekoration und Blumen bestellen (übernehmen wir auf Wusch für Sie)

  • Trauerbriefe, Karten, Sterbebilder, Danksagungen bestellen (Übernehmen wir für Sie)

  • Traueranzeige in der Zeitung schalten (übernehmen wir für Sie)

  • Abrechnung mit Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen (übernehmen wir auf Wunsch für Sie)

  • Abmeldung bei Krankenkasse, Renten, sonstigen Versicherungen, Abos usw. (übernehmen wir auf Wunsch für Sie)

  • Sterbevierteljahr für Witwe oder Witwer bei der Rentenstelle beantragen (übernehmen wir für Sie)

  • Verwandte und Freunde benachrichtigen (übernehmen wir auf Wunsch für Sie)

  • Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, wenn das Testament eröffnet werden soll (das Nachlassgericht wird grundsätzlich schon über das Standesamt von dem Sterbefall informiert)

  • Wohnung kündigen und auflösen

  • Witwen- oder Witwenrente bei der Rentenstelle beantragen (Termin können wir für Sie organisieren)

  • Abmeldung/Ummeldung des KFZ

  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen (können wir für Sie übernehmen)

  • Ab- bzw. umbestellen der Post

  • Daueraufträge bei Banken ändern

  • Ab- bzw. umbestellen von Gas und Wasser

  • Benachrichtigung von Geschäftspartnern (übernehmen wir auf Wünsch für Sie)

  • Einschalten eines Rechtsanwalts, Notars, Steuerberaters für die Regelung des Nachlasses.

Es ist ein alter Brauch, der weit zurückreicht. Die Angst vor Wiedergängern war früher sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele den Weg ins Sterbehaus zurücknimmt. Mancherorts wurde der Sarg auf der Schwelle noch drei Mal abgestellt, um sicherzugehen, dass die Seele den Weg nicht zurückfindet. Es hat weiter mit Respekt zu tun, denn Kranke werden ebenfalls nicht rückwärts transportiert, sondern in Blickrichtung, damit sie den Weg sehen.