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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN RUND UM DIE BESTATTUNG
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Bestattungen / Beerdigungen, Kosten und das Thema Bestattungsvorsorge. Wir möchten Ihnen dabei helfen, wichtige Informationen zu erhalten, die Ihnen Klarheit verschaffen. Solltest Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung!
Wie teuer ist eine Bestattung?
Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen. Die Preise sind örtlich und regional unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich einen Grundsatzbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Einzelheiten zu besprechen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Ravensburg oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb eines Familiengrabes in Köln kann leicht ein Unterschied von 10.000 Euro entstehen. Ein persönliches Gespräch mit uns hilft Ihnen, einen recht genauen Kostenrahmen zu schaffen. Pauschalangebote, die im Internet regelmäßig auftauchen, sind häufig Lockangebote und entpuppen sich, sobald individuelle Wünsche entstehen, als regelrechte Qualitätskathastrophen, die am Ende teurer sind als jedes vor Ort ansässige Bestattungsunternehmen mit Serviceleistung. Nähere Infos zu Rechenbeispielen erhalten Sie in der Rubrik „Bestattung – Bestattungskosten“
Besteht die Möglichkeit einer Finanzierung?
Selbstverständlich. Hierzu sprechen Sie uns einfach im Beratungsgespräch an.
Wer übernimmt die Kosten, wenn kein Geld mehr da ist?
Grundsätzlich ist für die Deckung der Bestattungskosten zunächst der verbleibende Nachlass des Erblassers herzunehmen. Reicht dieser nicht aus, so sind die erb- und familienrechtlich nächsten Angehörigen (siehe Rubrik „Wissenswertes – Bestattungs- und Kostentragungspflicht) für die Deckung der weiter anfallenden Bestattungskosten zuständig. Ist ihnen dies aus einem oder mehreren Gründen nicht zuzumuten, so trägt, nach Feststellung dessen, die Gemeinde bzw. der Landkreis die Kosten.
Können die Bestattungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden?
Grundsätzlich sind Bestattungskosten außergewöhnliche Belastungen. Somit können sie angegeben werden. Jedoch sind sie zumutbare außergewöhnliche Belastungen, die im Vorfeld zu kalkulieren und damit anzusparen sind (Bestattungsvorsorge). In den meisten Fällen werden Sie nicht anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Steuerberatung.
Müssen meine sterblichen Überreste im örtlichen Friedhof beigesetzt werden?
Grundsätzlich ja. Man hat nur Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist nur möglich, wenn die Friedhofsverwaltung es aus freier Entscheidung erlaubt. In den meisten Fällen ergeben sich jedoch dann sogenannte Auswärtigenzuschläge, die bis zu 100% der üblichen Friedhofsgebühren höher sein können. Eine Ausnahme bilden die Sonderbestattungsformen von See– und Waldbestattung.
Kosten bei Ihnen die Todesanzeige und die Blumen mehr als bei der Zeitung und beim Gärtner?
Nein. Für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige bei uns oder bei dem örtlichen Verlagshaus schaltet. Die Zeitung erhält von uns eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Die Beratung zur richtigen Formulierung von Anzeigen erhalten Sie bei uns. Die Verlagshäuser haben hierfür kein Lektorat mehr. Dafür bezahlt das Presseblatt den Bestattern eine aufwandspauschale, die aber ohnehin schon im regulären Anzeigenpreis enthalten ist. Ganz egal, wo sie aufgegeben wird. Mit dem Blumenschmuck verhält es sich ähnlich. Hier erhält unser Bestattungshaus jedoch keine Provisionen. Sie allein dürfen bestimmen, wo wir Ihren Blumenschmuck bestellen sollen. Sie zahlen nicht mehr, nur weil Sie den Blumenschmuck bei uns bestellen.
Was ist eine Ruhefrist?
Die Ruhefrist ist die Laufzeit oder Liegezeit je Grab, Leichnam und Urne. Sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. In Baden-Württemberg jedoch mindestens 15 Jahre und kann bis auf 50 Jahre festgelegt werden. Durch Bodengutachten werden die Mindestruhezeiten von der Kreisverwaltung festgelegt. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe nach dem Strafgesetzbuch. Für Urnen gilt die selbe Regelung. Auf den meisten Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus durch die Nutzungsberechtigten bezahlt werden.
Was passiert nach der Ruhefrist? Wird dann wieder ausgegraben?
Ist die Ruhefrist erloschen, haben die Angehörigen in der Regel die Möglichkeit das Grab für eine weitere Nutzungszeit zu pachten (Wahlgrab), es sei denn, es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Bestattung und Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab an jemand anderen übergeben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die noch vorhandenen Gebeine und ggf. Urnen in der gleichen Grabstelle wiederbeigesetzt oder in einem anderen Teil des Friedhofs zur letzten Ruhe gebettet. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem Friedhof. Ausnahmen sind möglich.
Darf die Bestattung auch im heimischen Garten erfolgen?
Nein. In Deutschland gibt es den Friedhofszwang. Dieser ist zum Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten und zur Wahrung der Würde der verstorbenen entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen die Gefahr von Krankheitsübertragung nicht unbedingt zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleichbehandelt.
Beispiel: Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne zu Hause haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein entfernt verwandter Erbe wird sich sicher nicht um eine Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen. Ausnahmeregelungen bestehen für Privatfriedhöfe adliger Familien oder Grüfte.
Wird der Leichnam nach der Erdbestattung von Würmern gefressen?
Nein. In der Tiefe eines Grabes finden sich keine Würmer mehr.
Der Mensch hat zu Lebzeiten unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die er keine Nahrung verdauen könnte. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Bakterien ihn von innen aufzulösen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse – zu Deutsch Selbstauflösung. Die Natur geht also einfach auf biologische Art und Weise und nahezu emissionsfrei ihren uralten Weg.
Muss man Verstorbenen die Knochen brechen, um sie anzukleiden?
Nein. Die Toten- oder Leichenstarre, die sogenannte Rigor mortis, ist zu vergleichen mit einem Muskelkrampf beim Sport. Der körpereigene Stoff ATP wird nach dem Tod mangels Sauerstoffzufuhr nicht mehr produziert und die Muskeln verhärten. Dies führt nach einigen Stunden zu einer Starre, die nach etwa 48 Stunden wieder abnimmt, wenn die feinen Muskelfasern sich durch Autolyse langsam beginnen zu zersetzen. Die vorhandene Rigor Mortis kann, wie bei einem normalen Krampf auch, durch langsames Dehnen oder Massage gelöst werden. Medikamente können teilweise verhindern, dass eine Totenstarre gebildet wird.
Was passiert bei der Feuerbestattung mit den Goldzähnen?
Durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gehört auch das Zahngold Verstorbener zur Totenasche und muss somit zwingend mitbeigesetzt werden. Lediglich das Entnehmen von Zähnen und Zahnprothesen vor der Feuerbestattung ist eine Möglichkeit für Angehörige, das Gold anderen Zwecken zuzuführen. Den Auftrag erteilen Sie beim Zahnarzt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
Was passiert bei der Feuerbestattung mit künstlichen Gelenken?
Strenggenommen müssten auch diese beigesetzt werden. Da jedoch große Implantate in einer Urne keinen Platz finden, werden diese gesammelt und dem Metall-Recycling zugeführt.
Darf Asche für zu Hause abgefüllt werden?
Nein. Das Trennen der Asche wird bereits im Bestattungsgesetz untersagt. Es gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit. Dieser Grundsatz wird mit dem vorgenannten Urteil des BGH noch einmal unterstrichen. Das Abfüllen von Asche ist in jedem Fall und ausnahmslos rechtswidrig. Eine Grauzone gibt es bundesweit nicht. Bestatter, die dies anbieten handeln rechtswidrig und in der Regel aus wirtschaftlichem Interesse.
Warum werden für die Feuerbestattung keine Pappsärge verwendet?
Ein Sarg aus Pappe oder ähnlichen Materialien wird oft als besonders günstig und umweltfreundlich angepriesen. Allerdings gibt es kaum etwas umweltfreundlicheres als einen Sarg aus heimischem Naturholz. Holz ist im natürlichen Zustand grundsätzlich CO2-neutral, da bei der Kremation nur so viel Kohlenstoff freigesetzt wird, wie der Baum in seinem Leben eingespeichert hat. Der Preis ist ebenfalls nicht so günstig wie er in den Medien kommuniziert wird, denn ein unbehandelter Fichtensarg ist oft noch günstiger. Problematisch wird es bei der Einäscherung, da viele Krematorien die Annahme von Pappsärgen aus Energiegründen verweigern. Bei der Kremation wird der Holzsarg mit dem Verstorbenen in den bereits heißen Ofen eingebracht. Das verbrennende Holz liefert dabei einen Großteil der nötigen Energie. Ein Pappsarg zerfällt innerhalb kürzester Zeit und erzeugt dabei keine Temperatur die für die Einäscherung benötigt wird. Das Krematorium muss somit Energie zuführen. Die Umweltfreundlichkeit wäre dann schnell nicht mehr gewährleistet. Daneben entstehen zusätzliche Kosten, die bei einer Zunahme von Pappsärgen zu einer Neukalkulation und Erhöhung der Einäscherungsgebühren führen würde. Mehr Nachteile finden sich auch beim Transport von Verstorbenen. Dringt Feuchtigkeit in das Material, verliert Pappe ihre Festigkeit und verformt sich. Im Klimabereich des Bestattungshauses geschieht mit dem Pappsarg Gleiches. Die Vorteile, wie eine einfachere und kostengünstigere Lagerung der Särge, wiegen leider geringer als die Nachteile, daher bieten wir diese Sargart in unserem Unternehmen nicht an. In Ländern, wie den USA ist der Pappsarg fester Bestandteil der Bestattungskultur. Es darf aber kein Vergleich zwischen dem Feuerbestattungsprozess dort und dem in Deutschland gemacht werden. Ein großer Teil der Krematorien dort würde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Deutschland unverzüglich geschlossen werden.
Werden im Krematorium mehrere Verstorbene gemeinsam eingeäschert?
Nein. Bei der Einäscherung in Deutschland wird immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in die Brennkammer gefahren. Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (bei Etagenöfen) oder durch Abziehen nach hinten (bei Flachbettöfen) weiter transportiert. Erst dann wird ein weiterer Verstorbener in die Brennkammer eingebracht. Durch diese Vorgänge kann eine Aschenvermischung nicht stattfinden. Zusätzlich befindet sich im Sarg ein Schamottstein mit der einmaligen Einäscherungsnummer, die der Verstorbene bei seiner Anlieferung erhält. Dieser durchläuft den gesamten Prozess und wird mit der Asche beigesetzt. So ist die Identität des Verstorbenen bis ins Grab gesichert. Dieser Ablauf gilt nur für deutsche Krematorien.
Ist in der Urne nicht nur Asche vom Sarg?
Nein. Bei Einäscherungstemperaturen von etwa 850° Celsius verbrennen im Krematorium alle Gewebe- und Holzteile. Der Sarg liefert lediglich zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur nicht brennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der nicht brennbare Knochenkalk. Die Metallbestandteile werden mit Hilfe eines Magneten der Asche entnommen. Zur Beisetzung finden sich in der Urne also ausschließlich noch die nichtbrennbaren Knochenkalkreste des Verstorbenen.
Gibt es eine Möglichkeit, die eigene Bestattung selbst zu planen und festzulegen?
Die gibt es. Wir bieten Ihnen hierfür das Modell der sogenannten Bestattungsvorsorge an. Diese kann jeder für sich oder für eine weitere Person erstellt werden. Ein Teil ist die Festlegung der Bestattungsform, der konkreten Wünsche für die Trauerfeier und die Aufnahme der Daten für die spätere Beurkundung. Ein weiterer Teil ist die finanzielle Absicherung der Bestattung durch die Treuhand AG, die die Sicherung der Vorsorgesumme gewährleistet und vor Dritten schützt. Hier ist zu beachten, dass der Vorsorge eine konkrete Kostenaufstellung des Bestatters über sämtliche Bestattungskosten zugrunde liegt, um auch eine fundierte Absicherung im Todesfall zu gewährleisten.
Was muss man bei einem Trauerfall alles erledigen?
Die Antworten hierzu finden sich in der Rubrik „Trauerfall – Erste Schritte“.
Warum tragen Sie den Verstorbenen mit den Füßen voran aus dem Haus?
Es ist ein alter Brauch, der weit zurückreicht. Die Angst vor Wiedergängern war früher sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele den Weg ins Sterbehaus zurücknimmt. Mancherorts wurde der Sarg auf der Schwelle noch drei Mal abgestellt, um sicherzugehen, dass die Seele den Weg nicht zurückfindet. Es hat weiter mit Respekt zu tun, denn Kranke werden ebenfalls nicht rückwärts transportiert, sondern in Blickrichtung, damit sie den Weg sehen.
Warum tragen Bestatter Handschuhe, wenn sie mit Verstorbenen arbeiten?
Die Handschuhe sind, wie auch im Medizinbereich, ein Eigenschutz für uns als Bestatter. Da wir jährlich mit vielen Verstorbenen in Kontakt treten und daher auch teilweise mit Bakterien oder Viren in Verbindung kommen können, ist es eine Präventionsmaßnahme, die die Berufsgenossenschaft vorschreibt. Denn die körperliche Unversehrtheit kann uns im schlimmsten Fall keiner mehr zurückgeben.
Sollen Kinder einer Trauerfeier bzw. Bestattung beiwohnen?
Grundsätzlich gilt, dass vor Kindern normale Prozesse und Abläufe, die die Natur eingerichtet hat, nicht verborgen werden sollten. Der Mensch ist in seiner Ganzheit so angelegt, dass er mit den natürlichen Begebenheiten des Lebens gut zurechtkommt. So ist der Tod von Angehörigen in der Regel auch ein natürlicher Vorgang. Somit sind Kinder, vom Säugling bis ins Jugendalter unbedingt in die Abläufe miteinzubinden, sofern sie dies nach konkreter Frage nicht ausdrücklich verneinen. Ohnehin merken sie anhand des Verhaltens der Eltern und anderen Angehörigen, dass etwas nicht stimmt. Zu bedenken ist, dass nach den Feierlichkeiten die Situation nicht wiederholt werden kann, sollte dann festgestellt werden, dass es dem Kind gutgetan hätte.
Unser Rat aus der Praxis ist daher: Feiern und zelebrieren Sie gemeinsam als Familie den Abschied ohne Ausschlussverfahren.
Sollen Kinder Verstorbene anschauen bzw. besuchen?
Egal in welchem Alter, fragen Sie das Kind mit einer offenen Frage wie z.B.:
„Möchtest Du Oma/Opa/… nochmal im offenen Sarg sehen?“ Es gibt kein „zu jung/zu klein“.
Das Kind wird Ihnen aus seinem natürlichen Bedürfnis heraus antworten. Sie als Eltern wissen dann, was Sie zu tun haben, auch wenn es nicht in Ihrem eigenen Interesse ist, was ihr Kind nun verspürt und in der Folge wünscht. Auch Kinder haben ein Recht auf einen Abschied, wie er für Sie gut ist.

Sie haben noch Fragen?
Gerne beantworten wir Ihr Anliegen rund um das Thema Bestattungsvorsorge, Bestattungsarten und vieles mehr. Wir sind selbstverständlich für Sie da, telefonisch, per Mail oder über die sozialen Medien.