Im Trauerfall
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Ein Mensch ist von Ihrer Seite gegangen – gestorben. Was ist nun zu tun?
Erste Schritte im trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. In solchen Momenten stehen viele Fragen und Gefühle im Raum. Wir sind für Sie da, um Sie in dieser schweren Zeit zu unterstützen, zu begleiten und Ihnen bei den ersten Schritten zu helfen. Von der Organisation der Abschiedsfeier bis hin zu den notwendigen Formalitäten – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Abschied nehmen und gemeinsam Erinnerungen bewahren.
Tritt der Tod zu Hause ein
- Verständigen Sie telefonisch den Hausarzt der verstorbenen Person oder alternativ den diensthabenden Bereitschaftsarzt unter der Telefonnummer 116 117. Sie erhalten dann in der Regel eine Information, in welchem Zeitraum dieser den Hausbesuch vornimmt, um den Tod festzustellen.
- 1a. Halten Sie ein Ausweisdokument der verstorbenen Person für den Arzt bereit.
Der Arzt stellt den Tod fest und bescheinigt diesen schriftlich. Die Papiere bleiben zwingend bei der verstorbenen Person. Sie sind die nötigen Überführungsdokumente für uns als Ihr Bestattungshaus.
2. Verständigen Sie telefonisch das Bestattungshaus Kraft unter 0 75 72 – 21 07.
Wir geben Ihnen genaue Auskunft über alle weiteren Schritte und begleiten Sie nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten durch alle nun vor Ihnen liegenden Aufgaben.
Halten Sie für die Abholung bitte folgendes bereit:
- Todesbescheinigungen des Arztes
- Kleidung für die verstorbene Person (langärmlig und komplett außer Schuhe, Zahnprothese, Brille, ggf. Rosenkranz, Sterbekreuz und sonstige Beigaben)
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen
- Heiratsurkunde bei verheiratet und verwitwet Verstorbenen
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bei verwitwet Verstorbenen
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschieden Verstorbenen
Diese Dokumente befinden sich in der Regel im Familienstammbuch.
Bei Zuwanderung benötigen wir dieselben Dokumente im Original wie im Vorfeld benannt und zusätzlich die deutsche Übersetzung sowie die Einbürgerungsurkunde, ggf. Namenserklärung, Vertriebenenausweis, ggf. Staatsangehörigkeitsausweise
Außerdem:
- Rentennummer/n (Rentenbescheid, Rentenausweis, Kontoauszug)
- Foto der verstorbenen Person (Zeitung, Karten, Vergrößerung, Sterbebild etc.)
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungspolice der Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Nutzungsurkunde eines evtl. bestehenden Grabes
- Verständigen Sie nahestehende Angehörige und/oder Geistliche, die der Abholung zu Hause gerne beiwohnen möchten.
- Termin zur Beratung und Planung im Bestattungshaus
Diesen vereinbaren wir mit Ihnen telefonisch oder bei der Abholung.
Tritt der Tod im Heim oder in einem Krankenhaus ein
- Verständigen Sie telefonisch das Bestattungshaus Kraft unter 0 75 72 – 21 07.
Wir geben Ihnen genaue Auskunft über alle weiteren Schritte und begleiten Sie nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten durch alle nun vor Ihnen liegenden Aufgaben. Tritt der Tod über Nacht ein, reicht die telefonische Information am folgenden Vormittag.
- Bereiten Sie folgendes für das Beratungsgespräch vor:
- Kleidung für die verstorbene Person (langärmlig und komplett außer Schuhe, Zahnprothese, Brille, ggf. Rosenkranz, Sterbekreuz und sonstige Beigaben)
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen
- Heiratsurkunde bei verheiratet und verwitwet Verstorbenen
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bei verwitwet Verstorbenen
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschieden Verstorbenen
Diese Dokumente befinden sich in der Regel im Familienstammbuch.
Bei Zuwanderung benötigen wir dieselben Dokumente im Original wie im Vorfeld benannt und zusätzlich die deutsche Übersetzung sowie die Einbürgerungsurkunde, ggf. Namenserklärung, Vertriebenenausweis, ggf. Staatsangehörigkeitsausweise
Außerdem:
- Rentennummer/n (Rentenbescheid, Rentenausweis, Kontoauszug)
- Foto der verstorbenen Person (Zeitung, Karten, Vergrößerung, Sterbebild etc.)
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungspolice der Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Nutzungsurkunde eines evtl. bestehenden Grabes
- Verständigen Sie nahestehende Angehörige, die dem Beratungsgespräch gerne beiwohnen möchten.
Tritt der Tod durch Unfall, Suizid oder sonstige Dritteinwirkung ein
- Die Polizei verständigt ein räumlich nahes Bestattungsunternehmen zur Abholung.
Dies bedeutet nicht, dass dieses Bestattungsunternehmen auch Ihr Ansprechpartner für die Bestattung werden muss. Sie entscheiden als Angehörige, welches Bestattungshaus Sie später begleiten wird.
- Verständigen Sie telefonisch das Bestattungshaus Kraft unter 0 75 72 – 21 07.
Wir setzen uns dann mit dem für die Abholung beauftragten Bestattungsunternehmen in Verbindung und veranlassen die Übergabe.
- Bereiten Sie folgendes für das Beratungsgespräch vor:
- Kleidung für die verstorbene Person (langärmlig und komplett außer Schuhe, Zahnprothese, Brille, ggf. Rosenkranz, Sterbekreuz und sonstige Beigaben)
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen
- Heiratsurkunde bei verheiratet und verwitwet Verstorbenen
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bei verwitwet Verstorbenen
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschieden Verstorbenen
Diese Dokumente befinden sich in der Regel im Familienstammbuch.
Bei Zuwanderung benötigen wir dieselben Dokumente im Original wie im Vorfeld benannt und zusätzlich die deutsche Übersetzung sowie die Einbürgerungsurkunde, ggf. Namenserklärung, Vertriebenenausweis, ggf. Staatsangehörigkeitsausweise
Außerdem:
- Rentennummer/n (Rentenbescheid, Rentenausweis, Kontoauszug)
- Foto der verstorbenen Person (Zeitung, Karten, Vergrößerung, Sterbebild etc.)
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungspolice der Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Nutzungsurkunde eines evtl. bestehenden Grabes
- Verständigen Sie nahestehende Angehörige, die dem Beratungsgespräch gerne beiwohnen möchte
Sie haben noch Fragen?
Gerne beantworten wir Ihr Anliegen rund um das Thema Bestattungsvorsorge, Bestattungsarten und vieles mehr. Wir sind selbstverständlich für Sie da, telefonisch, per Mail oder über die sozialen Medien.