Bestattungsarten
Im Lauf der Zeit und der Epochen, entwickelten sich in den Völkern verschiedenste Formen der Bestattung ihrer Mitmenschen.
In Deutschland ergibt sich im Rahmen des Baden-Württembergischen Bestattungsgesetzes, Abschnitt III, § 30 der Bestattungszwang, dieser besagt, dass jede „Leiche“ bestattet werden muss…
In nächster Instanz folgt dann laut Abschnitt III § 33 Abs. 1 und 3 der Friedhofszwang für Särge und Urnen. Er besagt, dass die sterblichen Überreste von Menschen auf Friedhöfen zu bestatten sind. (Sonderbestattungsformen, wie etwa die See- oder Waldbestattung werden gesondert behandelt)
Hier eine kleine Übersicht der in Deutschland umsetzbaren Bestattungsformen:
Ganz gleich, für welche Bestattungsform Sie sich entscheiden: Das Bestattungshaus Kraft ermöglicht jedem Hinterbliebenen eine begleitete, persönliche Abschiednahme von den Verstorbenen im kleinen, familiären Kreis in persönlich gehaltenem Rahmen.
